Maskenpflicht in Bus und Bahn

Das Tragen von Masken (FFP2 oder medizinische Maske) in den öffentlichen Verkehrsmitteln hat sich als guter Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bewährt. Deshalb ist die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Coronavirus-Verordnung des Landes Hessen weiterhin vorgeschrieben – und zwar während der gesamten Fahrt in den Bussen und Bahnen.

Wer ohne korrekt getragene Maske – Mund und Nase müssen bedeckt sein! – mit Bahn und Bus fährt, muss mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro oder sogar mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Befreit sind nach wie vor Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste sowie ihre Begleitpersonen. In den Stationen und an den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht mehr.

Klaus Linek, Pressesprecher der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ erläutert: „Mehrere Studien haben gezeigt, dass der ÖPNV durch regelmäßigen Luftaustausch an den Haltestellen, durch die Klimaanlagen, aber auch und gerade durch das Tragen der Maske sicher ist. Die Maske ist nach wie vor eine sehr einfache Möglichkeit, um sich vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.

Zurück